Gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (Art. 74IVG) erfüllen wir als Nonprofit-Organisation im Behindertenbereich die Voraussetzungen zum Bezug von Beiträgen des BSV.
touché.ch wird deshalb halbjährlich mit einem Betrag vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) finanziell unterstützt.
Artikel 74, IVG: http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_20/a74.html